Für Sie gefunden: Drei wichtige Nachrichten

Heute habe ich drei kurze Nachrichten für Sie, die ich in den letzten Tagen gefunden habe. Die erste Nachricht beschreibt, wie rigoros die Behörden in New York gegen Impfverweigerer im Bereich des Gesundheitswesens vorgehen.

Die zweite Nachricht ist auf den ersten Blick weniger dramatisch und trotzdem brisant. Die Neuregulierungen der EU auf dem Gebiet der Nahrungsergänzungen betrafen bisher Vitamine und Mineralstoffe. Pflanzliche Wirkstoffe werden bisher nur national und nur einzelfallweise geregelt. Die zweite Nachricht zeigt nun, dass sich pharmazeutische Industrie anschickt, auch für diesen Bereich Regulierungen zu fordern. Diese Nachricht ist vielleicht ein wichtiges Dokument insofern, als sie zeigt, wo die Quelle der Regulierungswut der Behörden liegt.

Die dritte Nachricht zeigt - mal wieder - dass die Antibabypille - täglich millionenfach geschluckt - immer noch erhebliche Nebenwirkungen hat.

New York: Impfzwang!

Von Michael Grandt

New Yorks Gesundheitsbehörde hat ihre Mitarbeiter aufgefordert, sich diese Woche gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen. Wer sich weigert, soll entlassen werden.

New York ist der erste Bundesstaat der USA, der eine Anordnung erlassen hat, dass sich die Mitarbeiter des Gesundheitswesens gegen die Schweinegrippe impfen lassen müssen.

Die erste Dosis des Impfstoffes soll diese Woche verabreicht werden, doch der Widerstand gegen die staatlich verordnete »Zwangsimpfung« wächst. Letzte Woche versammelten sich die Mitarbeiter des Gesundheitswesens und votierten gegen diese Anordnung: »Wir wollen nicht zu der Impfung gezwungen werden!«

Aber die Behörden ordneten an, dass jeder, der in einem Krankenhaus arbeitet, geimpft werden muss. Immer mehr Beschäftigte wollen sich jedoch weigern, da der Impfstoff nicht ausgetestet ist. Bereits 1976 gab es einige Todesfälle in Verbindung mit einer Schweinegrippe-Impfung. 

Krankenpfleger Frank Mannino, 50, ist wütend. Er spricht das aus, was viele seiner Kollegen und Kolleginnen denken: Die staatliche Zwangsimpfung verstößt gegen seine persönliche Freiheit und seine Bürgerrechte. »Und jetzt werde ich sogar meinen Job verlieren, wenn ich mich nicht impfen lasse!«

Wie Mannino sollen rund 500.000 Mitarbeiter des Gesundheitswesens geimpft werden.

In Albany demonstrierten Hunderte von Menschen und forderten die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie sich impfen lassen oder nicht.

»Zwar haben die Menschen das Recht, ihre Meinung zu äußern«, sagt Dr. Susan Donelan vom Brook University Hospital, »aber unser Krankenhaus ist, aufgrund der Anordnung der Gesundheitsbehörde, nun gesetzlich dazu verpflichtet, sein Personal impfen zu lassen«.

Das ist eine schöne Umschreibung für eine staatlich angeordnete »Zwangsimpfung«, die im Moment nur auf die Mitarbeiter des Gesundheitswesens beschränkt ist. Ob diese jedoch nicht doch auf die ganze Bevölkerung ausgedehnt wird, bleibt abzuwarten.

BPI fordert strengere Regeln zur Bewertung von Nahrungsergänzungsmitteln

Brüssel – Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln fordern eine klare Abgrenzung von Phytotherapeutika und diätetischen Lebensmitteln, denen pflanzliche Substanzen mit arzneilicher Wirkung beigefügt werden. Für letztere müssten in der EU ebenso strenge Regeln hinsichtlich der Risikobewertungen gelten, wie für pflanzliche Arzneimittel, so Michaels Habs, Vizepräsident des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie.

Habs kritisierte in Brüssel, dass sich die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bei der wissenschaftlichen Bewertung gesundheitsbezogener Angaben (health claims) auf Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln mitunter auf unzureichendes Datenmaterial stütze. Dies gelte beispielsweise für ginkgohaltige Produkte. Für Phytotherapeutika hingegen seien umfangreiche Nachweise zur Qualität, Sicherheit und Effizienz der Produkte erforderlich.

Nach einer seit Januar 2007 gültigen EU-Verordnung sind die europäischen Lebensmittelhersteller dazu verpflichtet,  der EFSA gesundheitsbezogene Angaben mit denen sie ihre Produkte bewerben wollen, zur wissenschaftlichen Begutachtung vorzulegen. Die EFSA erarbeitet derzeit eine Positivliste für die europaweite Zulassung der health claims. Die Liste soll bis zum 31. Oktober 2010 vorliegen.

Habs forderte mehr Transparenz bei den Bewertungen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen der EFSA und der Europäischen Arzneimittelbehörde EMEA.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Europäischen Parlament, Peter Liese, kritisierte, dass bislang nicht ausreichend sichergestellt sei, dass keine gesundheitsbezogenen Angaben zugelassen werden, die auch auf Arzneimitteln gebräuchlich sind und somit beim Verbraucher die Einstufung eines Lebensmittelprodukts als Arzneimittel nahelegen könnten.

„Man kann Produkte mit ähnlichen Substanzgrundlagen und Zusammensetzungen nicht nach unterschiedlichen gesetzlichen Regeln bewerten“ so auch Susanne Alban vom Pharmazeutischen Institut der Universität Kiel. Die Sicherheit der Verbraucher müsse bei Nahrungsergänzungsmitteln oberstes Gebot sein.

So seien beispielsweise Kava-Kava-haltige Arzneimittel inzwischen wegen vermutlich leberschädigender Wirkung EU-weit verboten, während entsprechende Nahrungsergänzungsmittel weiterhin beworben und vertrieben werden dürfen.

Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI forderte außerdem, dass nur health claims zugelassen werden, die die Verbraucher auch nachvollziehen können, so wie es die EU-Verordnung vorsieht.

© ps/aerzteblatt.de

Antibabypille unter Verdacht: Erhöhtes Thromboserisiko

Antibabypillen der dritten und vierten Generation sollen häufiger Blutgerinnsel hervorrufen, die Lungenembolien auslösen können. Seitdem die Pillen der vierten Generation im Jahr 2000 auf den Markt gekommen sind, starben allein in Deutschland sieben Frauen, die solche Präparate eingenommen hatten, an einer Lungenembolie oder ihren Folgen.

Die Präparate stehen, genauso wie die der dritten Generation, seit längerem unter dem Verdacht, ein höheres Thromboserisiko mit sich zu bringen als frühere Antibabypillen-Präparate.

Neue Studien

Zwei neue Studien kommen zu dem Ergebnis, dass durch die Einnahme von Antibabypillen der dritten und vierten Generation ein erhöhtes Thromboserisiko besteht. "Die dritte Generation beinhaltet den Wirkstoff Desogestrel, die vierte Drospirenon und beide Stoffe bringen ein viel höheres Risiko für Thrombose gegenüber der älteren, zweiten Generation", sagt Professor Frits Rosendaal von der Universität Leiden in den Niederlanden in WISO. Er hält die neueren Pillen deswegen für gefährlicher als die alten.

Nach seinen Erkenntnissen erhöht der Wirkstoff Drospirenon das Risiko der Blutgerinnselbildung um das Fünffache. In einer anderen Studie, die an der Universität Kopenhagen erstellt wurde, stellt Professor Ojvind Lidegaard ein doppeltes Risiko durch diesen Wirkstoff fest.

Hersteller zweifelt an Studien

Der Pharmakonzern Bayer-Schering, weltweit Marktführer bei Antibabypillen, zieht die Gültigkeit der Studien in Zweifel, weil sie zu unterschiedlichen Risikoeinschätzungen kommen. "Diese Punkte sowie weitere methodische Schwächen lassen die Validität der Studienergebnisse zweifelhaft erscheinen", erklärt Bayer-Schering schriftlich gegenüber WISO.

Die deutsche Aufsichtsbehörde prüft wegen der Studien, inwieweit Patientinnen in Beipackzetteln auf erhöhte Risiken hingewiesen werden müssen. Ulrich Hagemann, Pressesprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), sagt in WISO: "Wir haben unmittelbar nach Publikation dieser Studien auf EU-Ebene in einer Arbeitsgruppe zur Arzneimittelsicherheit die Studien beraten und es wird eine Schlussfolgerung geben, welche Textänderungen in der Packungsbeilage zu machen sind."

Anderswo bereits vom Markt genommen

In Großbritannien und Norwegen wurden die Antibabypillen der dritten Generation bereits vom Markt genommen. Die Schweizer Aufsichtsbehörde Swissmedic will am 21. Oktober die Ergebnisse ihrer Überprüfungen sämtlicher Antibabypillen der jüngsten Generation vorlegen. Anlass sind mehrere Vorfälle in der Schweiz.

Eine damals 16-Jährige erlitt nach nur vierwöchiger Einnahme der Drospirenon-Pille eine doppelseitige Lungenembolie. Heute, knapp zwei Jahre später, ist sie schwerbehindert, ein Pflegefall. Ihre Mutter sagt in WISO: "Sie hatte keine anderen Medikamente eingenommen als die Pille und deswegen konnte man relativ schnell sagen, dass da mit ziemlicher Sicherheit die Pille der Verursacher der Lungenembolie ist." Das habe ihr die behandelnde Klinik schriftlich bestätigt. In der Schweiz verstarb erst Ende September eine andere Frau, die Antibabypillen der vierten Generation einnahm, an einer schweren Lungenembolie.