Entscheidung im "Knoblauchfall"

Entscheidung im "Knoblauchfall"

In den letzten Wochen haben Sie nur wenig von mir gelesen ... Ich habe mich rar gemeacht, weil ich zusammen mit einem Team von Internetprofis dabei bin, unseren nächsten und schöneren Internetauftritt zu erarbeiten. Ich hatte einfach nicht die Menge an Zeit, um ausreichend zu sichten und zu lesen, um Ihnen wieder neueste Informationen zusammenzustellen. Ich denke aber, Sie werden es mir nachsehen, wenn ich Ihnen dann - wahrscheinlich nach Weihnachten - einen ersten Blick auf unsere neuen Internetseiten gewähren kann.

Wir haben uns damit viel vorgenommen. Das Design ist moderner, es ist anders Programmiert und wird uns erlauben, Ihnen die eine oder andere Besonderheit bieten zu können, die auf unseren aktuellen Seiten technisch einfach nicht möglich sind. Wir werden einen eigenen Shop haben, in welchem Sie sich dann endlich anmelden können und nicht mehr immer wieder von vorn Ihre Adresse eintippen müssen... Wir werden es ermöglichen, auch ein Partnerprogramm auflegen zu können und den Therapeuten und Wiederverkäufern unter Ihnen liebe Leser eine korrekte Bestellmöglichkeit über das Internet zu bieten ..

Ganz wichtig beim Neudesign war uns eine Verbesserung der Navigation durch unsere Seiten, denn aktuell wird immer wieder geklagt, man könne bestimmte Seiten oder Produkte nicht finden ..

Eine Information ist doch zu mir durchgedrungen, die ich gern an Sie weiterleiten möchte:

3. Europäischer Gerichtshof entscheidet gegen Deutschland im Knoblauchfall

Wie weit es mit uns gekommen ist erkennt man an einem letzten Monat am europäischen Gerichtshof entschiedenen Fall, der zum Glück für die Nahrungsergänzungsmittelindustrie entschieden wurde.

Deutschland hatte entschieden, dass jegliche Knoblauchkapseln als Humanarzneimittel zu betrachten seien. Diese Entscheidung basierte auf der Tatsache, dass Knoblauch eine medizinische Wirkung hat. Trotzdem ist es doch ein Nahrungsmittel, das in jedem Laden gekauft werden kann! Nach der Logik des deutschen Gesundheitsamtes müsste praktisch jedes Nahrungsmittel als Humanarzneimittel eingestuft werden -- zumindest wenn es in Kapselform vorliegt. Deutschland argumentierte, dass wegen der Kapselform das Produkt "als Humanarzneimittel präsentiert" worden sei.

Man muss sich der Tragweite dieser Ansicht bewusst werden: Nur schon die Anmeldung eines einzelnen Produktes als Humanarzneimittel kostet zwischen €86'00 und €225'000. Keine Summe, die sich ein gängiges Kleinunternehmen leisten kann, wenigstens nicht für mehrere Produkte. Von den Kosten des Erstellens des verlangten Dossiers, die meist noch höher liegen, und der notwendigen Studien, die eingereicht werden müssen, noch gar nicht zu sprechen. Natürlich gibt es für dieses ganze Geld keine Garantie, dass der Antrag angenommen wird. Schließlich müssen Humanarzneimittel in einem viel aufwändigeren Verfahren produziert werden, welches die Produktionskosten um ein Vielfaches erhöht. Was hat der Kunde von diesem ganzen administrativen Prozedere? Eigentlich nichts.

Zum guten Glück hat der europäische Gerichtshof letzten Monat in diesem wichtigen Präzedenzfall gegen Deutschland entschieden. Erstaunlich ist aber, dass so ein Fall überhaupt geführt werden muss. Wie weit sind wir gekommen, wenn man die höchste gerichtliche Instanz anrufen muss, um Knoblauch in Kapseln verkaufen zu dürfen??? "Freiheit" ist definitiv ein Fremdwort in Europa, wenn es um Gesundheit geht. Unter einem dünnen Deckmäntelchen des "Konsumentenschutzes" wird hier der Einzelne in erschreckendem Ausmaß entmündigt. Ins Fäustchen lachen dürften sich dazu vor allem die pharmazeutischen Multis, welche auch einen großen Einfluss auf diese ganze Gesetzgebung ausgeübt haben, indem sie in fast allen wichtigen Kommissionen einsitzen.

Lesen Sie mehr über den Fall hier: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/aktuelles/_news/?id=719

Neue dunkle Wolken ziehen am Ergänzungsmittelhimmel allerdings schon auf. Die EU Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel, die schon in Kraft ist, hatte zwar bisher noch kaum Auswirkungen auf den Markt. Die Definition von erlaubten Höchstdosierungen steht allerdings noch aus und wird zur Zeit beraten. Dabei zeichnet sich ab, dass viele Länder darauf drängen, die Höchstdosierungen nicht nach Risiken festzulegen, sondern an den empfohlenen Tagesdosierungen zu orientieren. Damit würden sämtliche hoch dosierten Vitamine zu Medikamenten, welche wiederum mit den oben erwähnten Problemen als Humanarzneimittel angemeldet werden müssten.

Die britische Alliance for Natural Health kämpft wie ein Löwe gegen diese Einschränkungen, wie erfolgreich sie sein wird, wird sich erst noch zeigen:

http://www.alliance-natural-health.org/index.cfm?action=news&ID=299