Mehr Klarheit und verschiedene Verbesserungen bei Nature Power

Ich werde heute die begonnene Serie zum Thema „Gentechnik“ unterbrechen, um Sie auf einige wichtige Klarstellungen und Verbesserungen aufmerksam zu machen.

Der wichtigste Punkt ist eine Klarstellung und Neudefinition dessen, was wir unter unserem Zertifikat „geeignet für Vegetarier“ verstehen. Dieses Zertifikat ist nicht standardisiert, weil es gesetzlich nicht geregelt ist und abhängig davon ist, was man genau unter dem Begriff Vegetarier versteht, Heute lesen Sie, welche Regeln wir für unser Siegel anwenden. Ich darf Ihnen auch verraten, dass wir die nach unserer internen Regel als „für Vegetarier geeignet“ ausgelobten Produkte im Internet überarbeitet und deutlich gekennzeichnet haben.

Es gibt zudem Neuregelungen zu Skonto im Zusammenhang mit dem neuen SEPA-Verfahren, der Registrierung als „Fachpersonal“ und der https-Verschlüsselung der Seiten von Nature Power.

Ich möchte nicht versäumen, Ihnen noch einmal unsere aktuellen Sonderangebote (hier klicken) ans Herz zu legen.

Unsere ergänzenden bilanzierten Diäten sind auf der Basis wissenschaftlicher Studien komponierte Produkte, die wir nur deshalb ausverkaufen, weil sie ab 2015 nicht mehr erlaubt sind. Sie sind aber sehr wertvoll und bei einigen Produkten gehen die Bestände langsam zur Neige. Greifen Sie zu so lange es noch Vorrat gibt.

Die Kennzeichnung unserer Produkte als „geeignet für Vegetarier“

Seit vielen Jahren schon ist ein Großteil unserer Produkte als „geeignet für Vegetarier“ gekennzeichnet. Und seit vielen Jahren versuchen wir bei der Aufnahme eines Produkts in unser Sortiment sicherzustellen, dass die verwendeten Rohstoffe aus natürlichen pflanzlichen Quellen stammen. Leider ist das nicht zu 100% durchgängig möglich. In den letzten Tagen haben wir unsere Definition noch einmal überprüft und auch die Einordnung im Internet überarbeitet. Wir haben beispielsweise diskutiert, ob die Verwendung von Laktose eine Einordnung eines Produkts als „vegetarisch“ erlaubt oder nicht.

Weltweit ernähren sich schätzungsweise etwa eine Milliarde Menschen vegetarisch. In den Entwicklungsländern ist diese Entscheidung  überwiegend wirtschaftlich begründet. Wenn Menschen in den Industrienationen auf Fleisch oder Fisch verzichten, sind häufig ethisch-moralische, gesundheitliche oder ökologische Gründe, oft auch kombiniert, entscheidend.

Das Wort vegetarisch leitet sich vom lateinischen  Wort "vegetare" (= beleben) bzw. "vegetus" (= lebhaft, munter) ab. Vegetarismus bezeichnet ursprünglich eine Ernährungs- und Lebensweise des Menschen, bei der neben Nahrungsmitteln pflanzlichen Ursprungs nur solche Produkte verzehrt werden, die vom lebenden Tier stammen beispielsweise Milch, Eier und Honig. Gemieden werden Fleisch und Fisch, aber auch alle daraus hergestellten Produkte, wie z. B. Gelatine oder Schmalz. Der Vegetarismus weist in der Praxis jedoch zahlreiche Facetten der Begründung und Durchführung auf.

Die beiden Hauptformen vegetarischer Ernährung sind die ovo-lakto-vegetarische sowie die vegane Kost (auch streng vegetarisch genannt), während die lakto-vegetarischen und ovo-vegetarischen Varianten seltener vorkommen. Ovo-Lakto-Vegetarier verzehren neben pflanzlichen Lebensmitteln auch Eier und Milch ("ovo" = Ei, "lakto" = Milch).  Lakto-Vegetarier meiden neben Fleisch und Fisch auch Eier. Ovo-vegetarisch lebende Menschen hingegen verzehren Eier, aber keine Milch. Vegan lebende Menschen meiden alle Produkte, die von Tieren stammen. Dieses Konsumverhalten bezieht sich meist auch auf Gebrauchsgegenstände, wie z.B. Lederwaren, Wolle oder Seide.

Nature Power hat sich nun dazu entschieden, nur solche Produkte, die garantiert keinerlei tierische Bestandteile enthalten als „geeignet für Vegetarier“ zu kennzeichnen. Nach unserer Definition sind Produkte, die bspw. Milchzucker (Laktose) beinhalten (wie FloraSan) oder auf Basis tierischer Ausgangsstoffe produziert werden, wie bspw. das aus Schafswollfett gewonnene Vitamin D3, demnach nicht für strenge Vegetarier geeignet. Und das auch dann, wenn alle anderen Bestandteile eindeutig vegetarischen Ursprungs sind. Damit würden unsere Einordnungen eigentlich erlauben, das Etikett „geeignet für Veganer“ zu bekommen, wenn wir zu 100% sicher sein könnten, dass nicht irgendwo im Produktionsprozess ein tierisches Produkt beteiligt wäre.

Ethisch-moralische Gründe bei Vegetariern sind individuell  und variieren stark. In Abhängigkeit der persönlichen Überzeugung können manche Produkte die nicht als „geeignet für Vegetarier“ gekennzeichnet sind, durchaus eingenommen werden.

Es gibt einige Produkte, bei denen wir derzeit noch prüfen, ob sie unseren Einordnungsregeln entsprechen. Bei einigen Produkten wissen wir, dass wir nur die Kapselhülle aus Gelatine gegen eine pflanzliche Kapsel aus Zellulose austauschen müssen. Wir planen Produkt für Produkt diese Umstellung vorzunehmen. Es wird in der Zukunft also weitere Produkte mit dem Zertifikat „geeignet für Vegetarier“ geben.

Skonto bei Bankeinzug

Bis zur Einführung des neuen SEPA-Verfahrens hat Nature Power bei der Zahlart „Bankeinzug“ zwei Prozent Skonto gewährt. Wenn wir eine Sendung mit Bankeinzug auf den Weg gebracht haben, konnten wir unmittelbar nach dem Paketversand eine Abbuchung von Ihrem Konto vornehmen und haben das mit den 2 Prozent Skonto „belohnt“. Seit den neuen SEPA-Verfahren wird eine Abbuchung durch Bankeinzug allerdings erst nach 2 Wochen auf unserem Konto gutgeschrieben. Der europäische Gesetzgeber wollte das so und dachte, es würde den Verbraucher schützen.

Der Vorteil für uns für den raschen Ausgleich auf unserem Konto ist somit für uns Vergangenheit. Wir haben keinen Vorteil mehr durch einen Bankeinzug. Wir haben uns also entschlossen, Ihnen bei Bankeinzug ab sofort kein Skonto mehr zu gewähren. Für Sie als Kunde bleibt leider nur noch der Vorteil, dass Sie sich nicht um die rechtzeitige Überweisung Ihrer Rechnung kümmern müssen.

Registrierung als „Fachpersonal“

Es gibt – so hat es der europäische Gesetzgeber bestimmt – Informationen, die wir Ihnen als Endverbraucher nicht mitteilen dürfen. Bisher war es möglich, diese Informationen dann wenigstens medizinischem Fachpersonal zugänglich zu machen. Der europäische Gesetzgeber hat sich nun wieder etwas Neues einfallen lassen: Ab dem 1.1.2015 dürfen wir auch medizinischem Fachpersonal keine Informationen mehr geben, die über die von der EFSA festgelegten Health-Claims hinausgehen.

Wir sind dabei, uns wieder etwas einfallen zu lassen und haben einen Plan, unsere Webseite anders zu gliedern, um dem Gesetz zu genügen und im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten nur „erlaubte“ Informationen zu veröffentlichen.

Im Moment haben wir die Notwendigkeit zur Registrierung als  Fachpersonal ersatzlos gestrichen und – vorübergehend – das Glossar für alle unsere Kunden ohne Einschränkung zu öffnen. Im Moment verweisen wir mit folgendem Text auf jeder Produktseite auf das Vitalstoff-Journal:

Weitere Beschreibungen für dieses Produkt sind uns leider nicht erlaubt

Gegenüber Endverbrauchern dürfen wir auf unseren Seiten nur solche Aussagen machen, die den von der EFSA veröffentlichten Health Claims entsprechen. Im Zusammenhang mit erneut verschärften Regulierungen dürfen wir ab 2015 auch medizinischem Fachpersonal nicht mehr erklären, wofür ein Nahrungsergänzungsmittel eingesetzt werden darf.

Wir empfehlen deshalb den Besuch einer fachbezogenen informativen Website wie zum Beispiel das Vitalstoff-Lexikon auf den Seiten des unabhängigen Informationsdienstes für Naturheilkunde und orthomolekulare Medizin: Vitalstoff-Journal.

Wir versprechen Ihnen, dass Sie auf diesen Seiten alle wichtigen Informationen bekommen werden.

Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, schreiben Sie uns eine Email. Wir werden uns bemühen, Ihre Fragen so schnell als möglich zu beantworten. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, wenn sich weitere Veränderungen ergeben.

Mehr Sicherheit durch verschlüsselte Seiten bei Nature Power

Seit einiger Zeit sind die Seiten von Nature Power „verschlüsselt“. Sie erkennen das daran, dass der Name einer Seite nicht mehr mit „http//:www.naturepower.de…“ sondern mit „https//:www.naturepower.de…“ beginnt.

HyperText Transfer Protocol Secure (HTTPS, englisch für sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll) ist ein Kommunikationsprotokoll im World Wide Web, um Daten abhörsicher zu übertragen. Das HTTPS-Protokoll wird zur Verschlüsselung und zur Authentifizierung der Kommunikation zwischen Webserver und Browser (Client) im World Wide Web verwendet.

Ohne Verschlüsselung sind Web-Daten für jeden, der Zugang zum entsprechenden Netz hat, als Klartext lesbar. Mit der zunehmenden Verbreitung von Funkverbindungen, die etwa an WLAN-Hotspots häufig unverschlüsselt ablaufen, nimmt die Bedeutung von HTTPS zu, da damit die Inhalte unabhängig vom Netz verschlüsselt werden. Es stellt dabei das einzige Verschlüsselungsverfahren dar, das ohne gesonderte Softwareinstallation auf allen Internetfähigen Computern unterstützt wird.

Eine HTTPS-Verbindung wird durch eine https-URL angewählt und durch das SSL-Logo angezeigt – beim Internet Explorer 6 ein Schloss-Icon in der Statusleiste, bei Mozilla zusätzlich in der Adresszeile, die bei Firefox, aktuellen Opera- und Internet Explorer 7-Browsern zusätzlich gelb hinterlegt wird, bei Apple Safari 3.0 durch ein kleines Schloss-Symbol in der obersten rechten Ecke des Browserfensters.