Keine Staatsmedizin – Dringender Handlungsbedarf!

Keine Staatsmedizin – Dringender Handlungsbedarf!

Setzen Sie sich zur Wehr und unterstützen Sie bitte die neue Petition im Bundestag!

Es sind 50.000 Stimmen in drei Wochen erforderlich! Es geht um Ihre Gesundheit!

Ein Gesetzesvorschlag geht in Kürze zur Abstimmung in den Deutschen Bundestag, der im Falle der Umsetzung die Entscheidungsfreiheit der Bürger einschränkt und die Existenz vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen gefährdet. Ich hatte Ihnen vor einigen Wochen schon einmal von dieser neuerlichen Schikane der Bundesregierung berichtet.

Auf der Internetseite http://keinestaatsmedizin.eu/ gibt es viele weitere Informationen zu diesem Sachverhalt.

Die Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) hat über ihr Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) vom 16.07.2010 den Versuch gestartet, die Verkehrsfähigkeit von insbesondere innovativen Nahrungsergänzungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln und angereicherten Lebensmitteln, einzuschränken. Bisher nicht bestätigten Informationen zufolge kommt voraussichtlich der Entwurf zur Änderung des LFGB bereits schon Mitte Dezember zur Abstimmung in den Bundestag. Eine solche Änderung würde bewirken, dass viele natürliche Rohstoffe/Nahrungsergänzungsmittel einer Zulassungspflicht unterliegen.

Der Gesetzesentwurf verstößt gegen deutsche Rechtsprechung und bestehendes EU-Recht; „pauschale Verbotsvorbehalte sind laut aktueller Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes unzulässig“. Das europäische Recht unterscheidet nicht zwischen „normalen Lebensmitteln“ einerseits und „angereicherten Lebensmitteln“ andererseits; zulassungsp?ichtig sind nur solche Zusatzstoffe, die aus technologischen Gründen eingesetzt werden, nicht aber ernährungsphysiologische Stoffe. Nationale Gesetzgeber dürfen auch nur für den Einzelfall darstellen, ob aufgrund konkreter Gesundheitsrisiken eine Zulassungsp?icht für einen bestimmten Stoff erforderlich ist. Der Änderungsentwurf zum LFGB ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.

Eine solche Gesetzesänderung wäre ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf das Urteil des EuGH zum “Vitaminverbot”. Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung  oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für “chemische Substanzen”, die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.

Eine Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel hätte für die meisten Unternehmen dieser Branche immense Kosten im Hinblick auf die Produktregistrierung zur Folge. Die Mehrzahl der Anbieter von seit Jahren etablierten Nahrungsergänzungen verschwände vom deutschen Markt, ihnen würde die Geschäftsgrundlage entzogen, oder sie wären zur Abwanderung in das Ausland gezwungen. Entlassungen und nur schwer kontrollierbare Graumärkte sind die Folgen.

Wenn natürliche Rohstoffe/Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr als Lebensmittel bezeichnet werden dürfen, so wie es im Gesetzesentwurf steht, wie sollen sie dann genannt werden?

Die Beantwortung dieser Frage bleibt bisher sachdienlich völlig unberührt. Offenbar wird das Thema bewusst mit scheinbar banalen Differenzierungen zwischen „Nahrungsergänzung und Nahrungs-Ergänzung“ vernebelt. Stuttgart 21 hat gezeigt was passiert, wenn die Politik über die Köpfe der Bürger hinweg entscheidet. Hier war es bereits zu spät und auch späte Proteste haben nicht verhindern können, was bereits schon lange beschlossen war. Die Bäume fielen vor den Augen der entsetzen Bürger. Wir wollen nicht einfach zusehen. Wir wollen die Umsetzung des Gesetzesvorschlags verhindern. Denn hier geht es nicht um Bäume, sondern um die Gesundheit der Bürger in ganz Deutschland.

Ihre Stimme ist wichtig. Ihre Stimme zählt!

Sie können nun endlich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages bei der ersten Petition gegen die Änderung des LFGB mitzeichnen!

122.000 Mitzeichner bei der Petition gegen die Einschränkung von Heilpflanzen auf EU-Ebene haben gezeigt, wie wichtig den Menschen dieses Thema ist. Bei der aktuellen Petition geht es nun darum unseren deutschen Markt vor unsinnigen Reglementierungen zu schützen.

Zeichnen auch Sie mit! 50.000 Stimmen in 3 Wochen müssen erreicht werden!

Direkt zeichnen, wenn Sie bereits registriert sind:

epetitionen.bundestag.de/index.php

Bundestags-Petition Nr. 13766 - “Lebens- und Genussmittel – Ablehnung der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches vom 28.08.2010

Nach unseren Informationen wurden mehrere Petitionen mit gleichem Inhalt eingereicht, von denen diese nun stellvertretend ausgewählt wurde. Es handelt sich hierbei nicht um die von uns bereits angekündigte Petition von Heilpraktiker Ralf Meyer zum gleichen Thema. Möglicherweise wird die Petition von Herrn Meyer nun nicht mehr berücksichtigt.

Falls Sie sich noch nicht auf der Internetseite des Deutschen Bundestages registriert haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1) Registrieren Sie sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter folgendem Link:
epetitionen.bundestag.de/index.php

2) Anschließend bekommen Sie vom Deutschen Bundestag eine Bestätigung in Ihr Email-Postfach. Bestätigen Sie Ihre nun Ihre Anmeldung über den Link in dieser Email.

3) Nun können Sie die Petition mitzeichen.
epetitionen.bundestag.de/index.php 

Wenn Sie dort beim Bundestag bereits registriert sind (Sie haben beispielsweise die kürzliche Petition gegen das Verkaufsverbot von Heilpflanzen unterschrieben) gehen Sie bitte direkt zur Petitionsseite.