Grippesaison 2011: Alternative zur Impfung

Grippesaison 2011: Alternative zur Impfung

Alle Jahre wieder gibt es Aufrufe zur Grippeschutzimpfung. In den Medien wird schon wieder darüber berichtet, dass es immer noch den überaus gefährlichen Schweinegrippevirus gäbe. Dass ich von Impfungen nichts halte ist Ihnen ja bereits bekannt. Heute möchte ich Ihnen von einer Studie berichten, in der festgestellt wird, dass Vitamin D wirksamer gegen Grippe schützt als jede Impfung.

Und dann gibt es noch eine positive Nachricht: Das oberste deutsche Gericht (BGH) hat in einem Urteil, für das jetzt die schriftliche Begründung vorliegt, festgestellt, dass die deutschen Regulierungsbemühungen um Nahrungsergänzungen und Zusatzstoffe dem übergeordneten EU-Recht widersprechen und insofern ungültig sind. Das könnte ein Ende der behördlichen Willkür gegen Nahrungsergänzungen einleiten. Man darf gespannt sein, ob die Bundesregierung die geplante Änderung des LFGB nunmehr zurückzieht oder nicht. Es wird auf jeden Fall spannend.

Vitamin D übertrumpft Impfungen bei der Verhütung von Grippeinfekten

Wenn Wissenschaftler etwas entdeckt hätten, das um sagenhafte 800 % besser als Impfungen eine Grippe verhüten könnte, würden Sie nicht auch denken, dass sie deswegen Luftsprünge machen würden? Egal was vorher war, wäre das nicht der Ansatz, um Kinder und Erwachsene wirksam vor der Grippe zu schützen? 

Ein klinischer Versuch, der von Mitsuyoshi Urashima geleitet und von der Abteilung Molekulare Epidemiologie des Kinderressorts an der medizinischen Fakultät der Jikei  Universität Minato-ku in Tokio durchgeführt wurde, fand heraus, dass Vitamin D äußerst wirkungsvoll Grippeinfekte von Kindern fernhalten konnte. Die Studie erschien in der Ausgabe März 2010  des Amerikanischen Journals für Klinische Nahrungsergänzung ((Am J Clin Nutr (March 10, 2010 ). doi: 10. 3945/ajcn.2009.29094).

Die Resultate stammen aus einer randomisierten, doppelblinden und Placebo-kontrollierten Studie, die an 334 Kindern durchgeführt wurde, denen zur Hälfte täglich 1200 I.E. Vitamin D verabreicht wurde. Mit anderen Worten: Dies war eine „strenge“ wissenschaftliche Studie, die den obersten Standards wissenschaftlicher Beweisführung entsprach. In aller Regel wird ja sonst immer behauptet, dass Studien mit Nahrungsergänzungsmitteln „unwissenschaftlich“ wären. Diese Kritik ist bei dieser Studie nicht angebracht.

In der Studie, die über vier Monate lief, wurden 31 von 167 Kindern der Placebogruppe mit der Grippe angesteckt (das sind 18%), jedoch nur 18 von 168 (das sind 10 %) Kindern der Vitamin-D-Gruppe. Das bedeutet, dass Vitamin D für eine Reduzierung auf etwa 8 Prozent (gemeint ist: von 18 % auf nur 10 %) verantwortlich war.

Grippeimpfungen, die den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen, erreichen nur eine einprozentige Reduktion der Grippesymptome. Im Klartext: Von 100 geimpften Personen können immer noch 99 Personen eine Grippe bekommen. Diese Erfolgsquote ist – gemessen am Aufwand – unglaublich mager. Der Nutzen von Grippe-Impfstoffen ist in der Öffentlichkeit allerdings weithin unbekannt, da von den Herstellern solche Nachweise nicht veröffentlicht werden – sofern sie überhaupt untersucht werden. Ob eine Grippeschutzimpfung schützt oder nicht ist nicht schlüssig bewiesen. 

Anders bei Vitamin D:

Die Studienergebnisse bedeuten in der Konsequenz, dass Vitamin D Kinder vor Grippeinfektionen um 800 Prozent wirksamer schützt als Impfungen.

Gesetzesentwurf zur Änderung des LFGB: Es geht um unsere Gesundheit !

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) vom 16.07.2010 den Versuch gestartet, die Verkehrsfähigkeit von insbesondere innovativen Nahrungsergänzungsergänzungsmitteln, diätetischen Lebensmitteln und angereicherten Lebensmitteln, einzuschränken. In einer Nacht- und Nebelaktion will das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diese Gesetzesänderung durchziehen, die zur Folge hätte, dass Energy Drinks, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr - wie bisher - als Lebensmittel, sondern als Lebensmittelzusatzstoffe betrachtet würden.

Die Konsequenz wäre, dass für jedes einzelne Produkt, das zu einer dieser drei Gruppen gehört, eine kostspielige und aufwändige Zulassung beantragt werden müsste, was sich - im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel - der Großteil der Hersteller schlicht nicht leisten könnte.

Die meisten - insbesondere die natürlichen - Nahrungsergänzungsmittel würden von der Bildfläche verschwinden und neue hilfreiche Produkte könnten gar nicht erst eingeführt werden. Profiteure der ganzen Aktion wären die großen Pharmaunternehmen, denen die nicht patentierbaren Nahrungsergänzungen ein Dorn im Auge sind. Die Gesetzesänderung hat eigentlich nur das Ziel, die ungeliebten Nahrungsergänzungsmittel schrittweise vom Markt zu bekommen.

Ob nun manch ein Energy Drink, der in der Hauptsache aus Süßstoffen und Zucker besteht, für die Gesundheit der Bevölkerung unverzichtbar ist, mag dahingestellt bleiben. Hochwertige und natürliche Nahrungsergänzungsmittel jedoch leisten einen unentbehrlichen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und können kaum durch ernährungstechnische Maßnahmen und noch weniger durch die synthetischen Nahrungsergänzungsmittel der Pharmaindustrie ersetzt werden.

Die Petition gegen diese Gesetzesänderung war leider nicht sonderlich erfolgreich. Das mag daran liegen, dass die Tragweite dieser Änderung nicht richtig erläutert wurde, nicht erkannt wurde oder dass die Menschen angenommen haben, dass die Petition gegen das Verkaufsverbot von Heilkräutern in der EU bereits ausgereicht hätte. Juristisch sind das aber zwei verschiedene Stiefelpaare.

Ich hatte Ihnen mit dem Newsletter „Keine Staatsmedizin – Dringender Handlungsbedarf!“ über die Hintergründe berichtet. In einem weiteren Newsletter mit dem Titel „Reduktion der Weltbevölkerung und Einschränkungen bei Nahrungsergänzungen“ hatte ich Ihnen die Stellungnahme von Dr. Reimann zur Verfügung gestellt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 25.07.2007 festgestellt, dass ein bestimmter Pflanzenextrakt aus Traubenkernen als charakteristische Zutat eines im Wesentlichen hieraus bestehenden Nahrungsergänzungsmittels einzustufen sei und deshalb nicht einer vorherigen Zulassung als ein den Zusatzstoffen gleichgestellter Stoff im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 erster Halbsatz des Lebensmittel- und Futtermittelgesetztes bedürfe.

Um es deutlich zu sagen: Die Bundesregierung möchte OPC verbieten.

Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofes ist offensichtlich dem BMELV ein Dorn im Auge. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bei dieser Entscheidung nur konsequent die europäische Lebensmittel-Basis-Verordnung umgesetzt.

Dieses Urteil hat im Übrigen auch Auswirkungen auf die Verkehrsfähigkeit von Glucosamin, Chondroitin, Lutein, Lycopen, Resveratrol, Quercetin und verschiedener anderer isolierter Nährstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.

Nun hat das oberste deutsche Gericht (BGH) in einem Urteil vom 15.07.2010 für Recht erkannt, dass Glukosamin und Chondroitin keine Lebensmittelzusatzstoffe darstellen, denen  von der Bundesregierung eben nicht einfach die Zulassung verweigert werden darf. Der BGH hat außerdem in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass die Bundesrepublik keine eigene Gesetzgebungkompetenz in Sachen Lebensmittelzusatzstoffe hat, die es ihr erlauben würde, das übergeordnete EU-Recht einfach auszuhebeln. Der BGH hat eindeutig und unmissverständlich festgestellt, dass das LFGB bereits in seiner aktuellen Fassung nicht dem EU-Recht entspricht. Und das würde auch für die geplante Änderung des LFGB gelten.

Mir liegt jetzt die Urteilsbegründung vor. Man kann davon ausgehen, dass der BGH ein wichtiges Urteil gesprochen hat, welches einen wichtigen Sieg für die zukünftige Verfügbarkeit von Nahrungsergänzungen in Deutschland darstellt. Wenn Sie interessiert sind, kann ich Ihnen den Wortlaut des Urteils als pdf-Datei zumailen.