Ich habe Ihnen heute wieder einige wichtige Einzelnachrichten zusammengestellt. Und wie immer versuche ich, Ihnen wirksame Lösungen für das eine oder andere Gesundheitsproblem aufzuzeigen.
Es hat mich eigentlich schon lange gewurmt, dass ich Ihnen unser kolloidales Silber vergleichsweise teuer anbieten musste. Doch so ist das eben oft bei Produkten, die wir erst importieren müssen. Bei der Einfuhr in die EU müssen Zölle gezahlt werden und die Frachtkosten sind auch nicht ohne. Zölle und Frachtkosten machen oft zusammen fast 40 % des Einkaufspreises aus. Leider können wir viele Produkte nicht mehr in Deutschland oder der EU beschaffen. Die Auswirkungen einschlägiger Gesetze sind deutlich spürbar. Mehr will ich dazu nicht schreiben.
Nun ist es uns aber gelungen, doch eine Spitzenqualität des kolloidalem Silbers aus deutscher Produktion zu einem höchst vernünftigen Preis zu finden. Bisher mussten wir für 100 ml des Silberwassers einen Preis von 49,80 € von Ihnen verlangen. Jetzt kann ich Ihnen 500 ml kolloidales Silber zum Preis von 49,80 € liefern. Sie erhalten für den gleichen Preis die fünffache Menge.
Ich denke, dass das eine gute Nachricht für Sie ist, denn damit wird jetzt beispielsweise eine Langzeittherapie mit kolloidalem Silber gegen Neurodermitis oder Schuppenflechte bezahlbar.
von Frank Diering - Artikel erschienen in "Die Welt" am Sa, 17. Dezember 2005
Karlsruhe - Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf freie Wahl der Arznei- und Hilfsmittel zum Schutz seines Lebens. Ist dies in Gefahr, müssen Krankenkassen auch alternative Behandlungsmethoden bezahlen, selbst wenn diese nicht als gängige Methode im Leistungskatalog der Kassen aufgeführt sind. Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Beschwerde eines 18jährigen stattgegeben, der an einer seltenen Muskelkrankheit leidet. Das Lindern schwerer Krankheiten gehöre "zum Kernbereich der Leistungspflicht" der Krankenkassen, begründeten die Verfassungsrichter ihren Entscheid (Az.: 1 BvR 347/98).
Der 18jährige ist an der sogenannten Duchennschen Muskeldystrophie erkrankt, einem extrem seltenen und nur beim männlichen Geschlecht auftretenden Abbau des Muskelgewebes. Die genetisch bedingte Krankheit führt zunächst zum Verlust des Gehvermögens, später zu weiteren Bewegungseinschränkungen sowie zu Herz- und Atemproblemen. Die Lebenserwartung ist stark eingeschränkt. In der Schulmedizin gibt es keine Therapie, die diese Krankheit stoppen oder gar heilen könnte. Daher wurde der Kläger schon als Kind mit einer Kombination verschiedener alternativen Heilmethoden behandelt, darunter homöopathische Medikamente, bestimmte Eiweiße, Zellhüllen sowie der Bioresonanztherapie mit hochfrequenten Schwingungen.
Für diese Behandlungen bezahlten die Eltern bis zur Klage insgesamt etwa 5100 Euro. Die Barmer Ersatzkasse lehnte eine Erstattung ab, weil der Erfolg der Methode wissenschaftlich nicht belegt sei. In vorerst letzter Instanz schloß das Bundessozialgericht (BSG) die Kostenerstattung für alternative Heilmethoden zwar nicht aus, lehnte sie aber im konkreten Fall ab, weil die Methode auch unter Alternativmedizinern nicht anerkannt und verbreitet sei.
Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die obersten Sozialrichter nun erneut mit dem Fall befassen. Deren Urteil sei "mit der grundgesetzlich garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit, dem Sozialstaatsprinzip und dem Grundrecht auf Leben nicht vereinbar", befanden die Verfassungsrichter.
Zur Begründung betonten sie, die Krankenversicherung sei eine Pflichtversicherung. Im Gegenzug sichere der Staat "die notwendige Krankheitsbehandlung gesetzlich zu".
Soweit der Artikel in "Die Welt".
Es wäre einfach wunderbar, wenn die "Grundidee" diese höchstrichterlichen Urteils sich nicht nur auf "seltene" Krankheiten bezöge. Vielleicht ist das Urteil aber - so hoffe ich wenigstens - ein erster Schritt in die richtige Richtung. Und vielleicht korrigiert das höchste Gericht das Urteil noch einmal und lässt alternative Behandlungen nicht erst dann zu, wenn Patienten bereits jahrelange Leiden hinter sich haben.
Nahrungsmittel, die reich an Vitamin E sind, schützen die Gehirnzellen vor der Zerstörung durch die Alzheimer-Krankheit. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität Atlanta/USA, die im März 2005 in der Zeitschrift American Journal of Clinical Nutrition vorgestellt wurde.
Die Wissenschaftler hatten mehr als 1.000 Menschen im Alter über 65 Jahren nach ihren Ernährungsgewohnheiten befragt und anschließend 9 Jahre lang beobachtet. Bei 162 von ihnen konnten sie am Ende der Studie zumindest erste Anzeichen der Alzheimer-Krankheit feststellen. Das Risiko war bei denjenigen Probanden am geringsten, die besonders viel Vitamin E mit der Nahrung aufnahmen (z. B. in Form von Pflanzenölen, Samen. oder Nüssen).
Um sich wirkungsvoll vor Alzheimer zu schützen, sollten Sie regelmäßig Salat essen und ihn mit Weizenkeim- oder Sonnenblumenöl zubereiten. Beide Öle sind sehr reich an natürlichem Vitamin E. Wenn Sie ein Präparat verwenden, sollten Sie darauf achten, dass es alle acht natürliche Varianten des Vitalstoffs enthalt (zu erkennen unter anderem an der Bezeichnung "Mixed Tocopherols".
Mit einer Extra-Portion Kalzium schützen Sie sich wirkungsvoll vor Darmkrebs. Dazu sind Tagesdosen von 1,2 bis 2 g in Form von Nahrungsergänzungsmitteln ausreichend. Forscher der Universität Buffalo/ USA haben sämtliche verfügbaren Studiendaten zusammenfassend ausgewertet und ihre Analyse im März 2005 im American Journal of Gastroenterology veröffentlicht. Berücksichtigt wurden dabei Patienten, bei denen bereits Vorstufen von Darmkrebs (Darmpolypen) festgestellt und entfernt worden waren. Bei denen, die Kalzium-Präparate einnahmen, war das Risiko für das Wiederauftreten der Polypen nach vier Jahren um 20 % gesunken (im Vergleich zu denjenigen, die lediglich ein Scheinmedikament erhielten).
Wenn auch bei Ihnen im Rahmen einer Früherkennungsuntersuchung bereits Darmpolypen gefunden wurden, sollten Sie diese Daten zum Anlass nehmen, sich ein Kalziumpräparat zu besorgen. Es ist dabei besonders sinnvoll, Kalzium immer zusammen mit Magnesium einzunehmen, denn diese beiden Mineralien gehören einfach zusammen.
Das Vitaminoid Carnitin verbessert die Beschwerden bei Durchblutungsstörungen der Beine. Forscher der Universität Kansas in Lawrence/USA, haben Patienten mit der so genannten Schaufensterkrankheit (pAVK) üiber einen Zeitraum von sechs Monaten mit täglich 2 g L-Carnitin behandelt.
Die Schaufensterkrankheit beruht auf einer Arteriosklerose in den Blutgefäßen der Beine. Dadurch ist die Nährstoff- und Sauerstoffzufuhr eingeschränkt. Die Patienten müssen daher beim Gehen öfter Pausen einlegen (z. B. vor einem Schaufenster) und verspüren Schmerzen in den Waden.
Nach sechs Wochen Carnitin-Therapie verbesserte sich die schmerzfreie Gehzeit um 54 % (von 331 auf 493 Sek.). In einer mit einem Scheinmedikament (Placebo) behandelten Kontrollgruppe lag die Steigerung bei nur 25 %.
Wenn Sie an der Schaufensterkrankheit leiden, können Sie einen Versuch mit unserem Präparat machen. Nebenwirkungen sind nicht zu befürchten.
Eine Kombination der Vitamine C und E kann das Voranschreiten von Gefäßkrankheiten (Arteriosklerose) genauso effektiv bremsen wie synthetische Cholesterinsenker. Professor Jukka Salonen von der Universität Kuopio in Finnland hat insgesamt über 500 Patienten, die an einem erhöhten Cholesterinspiegel litten, entweder mit einem Scheinmedikament (Placebo) oder einem Kombipräparat aus 200 mg (272 Internationale Einheiten; I. E.) natürlichem Vitamin E und 500 mg Vitamin C behandelt. Die Ergebnisse sind 2003 in der Februar-Ausgabe der Fachzeitschrift Circulation erschienen.
Der Studie zufolge haben die Vitamine gegenüber der Placebogruppe das Voranschreiten der Arteriosklerose um 25 bis 30 % verlangsamt. Dies wurde durch Ultraschallmessungen an der Halsschlagader ermittelt. Die in der Studie verabreichten Vitaminmengen sind vollkommen ungefährlich, und wenn Sie an erhöhtem Cholesterinspiegel leiden, sollten Sie mit Ihrem Arzt überlegen, ob die Einnahme für Sie sinnvoll ist (möglicherweise zusätzlich zu Cholesterinsenkern). Keinesfalls sollten Sie jedoch Medikamente ohne ärztlichen Rat absetzen.
54 % der Bundesbürger glauben, dass es hier zu Lande zu wenig Geld für die medizinische Versorgung gibt. Das ergab eine Umfrage der Bertelsmann-Stiftung im Sommer 2002. Doch die Realität ist eigentlich eine andere: Ein Zehntel des gesamten Bruttoinlandsprodukts fließt mittlerweile in das Gesundheitswesen. Das ist mit Sicherheit nicht zu wenig (aus meiner Sicht ist es eher zu viel). Aber was mit dem Geld geleistet wird, ist oft mehr als dürftig. In vielen Ländern, die weniger ausgeben, ist die gesundheitliche Versorgung deutlich besser.
Aber die Interessenverbande von Ärzten, Kliniken, Pharmaindustrie und Geräteherstellern haben es in einem grandiosen PR-Feldzug geschafft, die Bürger davon zu überzeugen, dass immer noch zu wenig ausgegeben wird.
Glauben Sie das nicht! Denn genau diese Gruppen sind es, auf deren Konten weitere Mehrausgaben für die Gesundheit letztendlich landen werden. Sie - liebe Leserinnen und Leser - sind es (nicht etwa "der Staat" oder "die Gesellschaft"), die das Gesundheitswesen bezahlen!
Scheuen Sie sich also nicht, für Ihr Geld eine bessere Leistung einzufordern!