Gentechnik - Pro und Kontra - Teil 3

Die Gentechnik befindet sich nicht mehr in einem rechtsfreien Raum. Die rechtliche Situation ist seit einigen Jahren in der Diskussion und inzwischen mehr oder weniger "geregelt", obwohl weder die Befürworter noch die Gegener mit den bestehenden Regelungen zufrieden sind. Nachfolgende gebe ich einen Überblick:

Kennzeichnungspflicht genetisch veränderter Produkte in der EU

Seit dem 18. April 2004 besteht innerhalb der EU eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte. Sie schließt ein, dass alle Produkte, die eine genetische Veränderung besitzen, gekennzeichnet werden müssen, auch dann, wenn die Veränderung im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist.

Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Fleisch, Eier, Milchprodukte und mithilfe genetisch veränderter Bakterien hergestellte Produktzusätze. Ebenso Enzyme, Zusatzstoffe und Aromen, da sie im rechtlichen Sinne nicht als Lebensmittel gelten. Außerdem muss eine Kennzeichnung nicht erfolgen, wenn die Verunreinigung mit genetisch verändertem Material unter 0,9 Gewichtsprozent liegt und zufällig oder technisch unvermeidbar ist. Bei Produkten, die aus biologischem Anbau kommen, sind gentechnische Veränderungen nicht erlaubt.

Kritiker von gentechnisch veränderten Lebensmitteln geben an, dass derzeit (Stand: 2005) etwa 80 Prozent der angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen in die Futtermittelindustrie einfließen. Sie fordern deshalb die Kennzeichnungspflicht auch für diese tierischen Produkte.

Moratorium in der Schweiz

Die Schweizer stimmten mit der Abstimmung vom 27. November 2005 mehrheitlich für ein Moratorium zur Nutzung von Gentechnik in der Landwirtschaft. Für vorerst fünf Jahre ist damit der Anbau von Pflanzen oder die Haltung von Tieren verboten, die gentechnisch verändert wurden.

Zehn gute Gründe gegen die Gentechnik

  1. Bisher ist die genaue Wirkung der Mechanismen, mit denen bei Pflanzen und Tieren das Erbgut verändert wird, unklar. Immer wieder tauchen bei gentechnisch veränderten Pflanzen unerwartete Eigenschaften auf.
  2. Freigesetzte gentechnisch veränderte Organismen (GVO’s) schaden der Umwelt. Bereits jetzt zeigt sich, dass der Anbau von GVO’s zu Artenrückgang führt und neue resistente „Super-Unkräuter“ entstehen. Von Gen-Pflanzen produzierte Gifte reichern sich im Boden an. 
  3. Forscher haben noch nicht geklärt, wie sich der Verzehr von GVO langfristig auf die menschliche Gesundheit auswirkt. Es hat keine Versuche gegeben. Somit werden alle Konsumenten zu Testpersonen gemacht.
  4. Besonders bedenklich sind die Antibiotika-Resistenzen, die in viele bisher entwickelte Gen-Pflanzen eingebaut wurden. Sie können auf Bakterien übergehen und resistente Keime hervorbringen.
  5. Sind GVO ausgebracht, lassen sie sich nicht einmal mit extrem großem Aufwand aus der Umwelt entfernen.
  6. Schon bei einem geringen Ausmaß an Genpflanzen-Anbau können die Verbraucher nicht mehr frei wählen, was sie essen. Denn Pollenflug und Verunreinigungen im Saatgut erschweren einen gentechnikfreien Anbau gleichartiger Pflanzen ganz erheblich.
  7. Keiner will für die möglichen Schäden der gentechnisch veränderten Pflanzen aufkommen, nicht die Industrie, die sie herstellt, nicht der Bauern, der sie anbaut, und auch keine Versicherung.
  8. Gentechnisch veränderte Pflanzen können patentiert werden und bieten den Konzernen gänzlich neue Möglichkeiten der Marktbeherrschung. Landwirten und Verbrauchern drohen neue Abhängigkeiten.
  9. Für die Hersteller von gentechnikfreien Lebensmitteln bedeutet der Anbau von GVO’s in der Nachbarschaft erhebliche Mehrkosten für Analytik und Qualitätssicherung.
  10. Die Agro-Gentechnik gefährdet Arbeitsplätze, denn sie ist eine Rationalisierungstechnologie. Der Wettbewerbsdruck auf die mittelständischen Saatzuchtunternehmen wird Zusammenschlüsse und Übernahmen begünstigen.

Es wird in meinen nächsten Gesundheitsbriefen noch weitere Informationen zu diesem Thema geben. Bleiben Sie neugierig und wachsam.